- Fortschreibungszeitpunkt
- 1. Begriff des Steuerrechts: Zeitpunkt, zu dem in bestimmten Fällen ⇡ Fortschreibung erfolgen muss: (1) Beginn des Kalenderjahres, das auf die Änderung folgt, in den Fällen einer Änderung der tatsächlichen Verhältnisse; (2) Beginn des Kalenderjahres, in dem der Fehler dem Finanzamt bekannt wird, bei ⇡ Berichtigungsfortschreibung; bei einer Erhöhung des Einheitswerts jedoch frühestens der Beginn des Kalenderjahres, in dem der ⇡ Feststellungsbescheid erteilt wird (§ 22 IV BewG). Maßgebend sind die Verhältnisse im F.- 2. Besonderheiten: Abweichende Stichtage für die Zugrundelegung der Bestands- und/oder Wertverhältnisse nach §§ 27, 35 II, 54, 59 BewG bleiben unberührt.
Lexikon der Economics. 2013.