Fortschreibungszeitpunkt

Fortschreibungszeitpunkt
1. Begriff des Steuerrechts: Zeitpunkt, zu dem in bestimmten Fällen  Fortschreibung erfolgen muss: (1) Beginn des Kalenderjahres, das auf die Änderung folgt, in den Fällen einer Änderung der tatsächlichen Verhältnisse; (2) Beginn des Kalenderjahres, in dem der Fehler dem Finanzamt bekannt wird, bei  Berichtigungsfortschreibung; bei einer Erhöhung des Einheitswerts jedoch frühestens der Beginn des Kalenderjahres, in dem der  Feststellungsbescheid erteilt wird (§ 22 IV BewG). Maßgebend sind die Verhältnisse im F.
- 2. Besonderheiten: Abweichende Stichtage für die Zugrundelegung der Bestands- und/oder Wertverhältnisse nach §§ 27, 35 II, 54, 59 BewG bleiben unberührt.

Lexikon der Economics. 2013.

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